Rechtsprechung
LG Osnabrück, 22.06.1994 - 11 S 181/94 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Nr. 1 Abs. 2 S. 3 AKB ; § 7 Nr. 3 S. 2 AKB ; § 12 Nr. 1 AKB ; § 6 Abs. 3 VVG; § 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als Verletzung der versicherungsvertraglichen Aufklärungsobliegenheit; Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherten gegen § 142 Strafgesetzbuch (StGB) für den Teilkaskoversicherer; Anforderungen an für die Verwirklichung des § 142 StGB ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher …
Auszug aus LG Osnabrück, 22.06.1994 - 11 S 181/94
Vor dem Hintergrund des Aufklärungs- und Beweissicherungsinteresses der Geschädigten - hier des Jagdpächters und der Straßenbauverwaltung - ist die Unverzüglichkeit nur solange gewahrt, als mit Rücksicht auf Art und Umfang der Schäden die nötigen Feststellungen weder ernstlich gefährdet noch ungebührlich verzögert werden (BGHSt 29, 138; OLG Stuttgart NJW 87, 1445; OLG Hamm NJW-RR 93, 353).Das kann dazu führen, daß einem Unfallbeteiligten, der - wie hier - am Wochenende, an dem öffentliche Stellen regelmäßig nicht besetzt sind, Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften beschädigt, der Weg einer direkten Information des Geschädigten versperrt ist, weil er diesen nicht innerhalb einer Frist, die dem Unverzüglichkeitsgebot genügt, erreichen kann (vgl. BGH NJW 80, 896; OLG Hamm NJW-RR 93, 353).
- BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86
Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung
Auszug aus LG Osnabrück, 22.06.1994 - 11 S 181/94
Grundsätzlich ist von einer Verletzung der genannten Aufklärungsobliegenheit auszugehen, falls dem Versicherungsnehmer unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB vorzuwerfen ist (st. Rspr.; z.B. BGH NJW 87, 2374; OLG Hamm NJW-RR 92, 925).Es handelt sich um eine sich aus der Vorschrift des § 142 StGB ergebende Aufklärungspflicht, die mittelbar dem Versicherer in seinem Aufklärungsinteresse durch die mögliche Auswertung der Ermittlungsergebnisse zu Gute kommt (BGH NJW 87, 2374).
- OLG Hamm, 06.12.1991 - 20 U 228/91
Entfernen vom Unfallort nach Unfall mit Leasingfahrzeug
Auszug aus LG Osnabrück, 22.06.1994 - 11 S 181/94
Grundsätzlich ist von einer Verletzung der genannten Aufklärungsobliegenheit auszugehen, falls dem Versicherungsnehmer unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB vorzuwerfen ist (st. Rspr.; z.B. BGH NJW 87, 2374; OLG Hamm NJW-RR 92, 925). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1986 - 1 S 2314/86
Rechtsbegriff des "Ladengeschäfts" im Sinne des JgefSchrG § 3 Abs 1 Nr 3
Auszug aus LG Osnabrück, 22.06.1994 - 11 S 181/94
Vor dem Hintergrund des Aufklärungs- und Beweissicherungsinteresses der Geschädigten - hier des Jagdpächters und der Straßenbauverwaltung - ist die Unverzüglichkeit nur solange gewahrt, als mit Rücksicht auf Art und Umfang der Schäden die nötigen Feststellungen weder ernstlich gefährdet noch ungebührlich verzögert werden (BGHSt 29, 138; OLG Stuttgart NJW 87, 1445; OLG Hamm NJW-RR 93, 353).